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   BPatG, 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00   

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https://dejure.org/2001,28674
BPatG, 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00 (https://dejure.org/2001,28674)
BPatG, Entscheidung vom 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00 (https://dejure.org/2001,28674)
BPatG, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 26 W (pat) 160/00 (https://dejure.org/2001,28674)
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  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00
    Deshalb setzt die Feststellung der Prägung des Gesamteindrucks eines mehrteiligen Zeichens durch einen Bestandteil voraus, daß die weiteren Bestandteile so in den Hintergrund treten, daß sie für den Verkehr an Bedeutung verlieren und zum Gesamteindruck des Zeichens nicht beitragen (vgl BGH WRP 2000, 173 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00
    Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den sie hervorrufen (vgl EuGH aaO - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHÉ/TISSERAND mwN).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00
    Bei dieser Beurteilung ist auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren abzustellen (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734 - Lloyd; BGH aaO - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00
    Zu den maßgeblichen Umständen gehört insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; BGH GRUR 1995, 216, 219 "Oxygenol II").
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BPatG, 10.10.2001 - 26 W (pat) 160/00
    Zu den maßgeblichen Umständen gehört insbesondere die Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren sowie die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 "Sabèl/Puma"; BGH GRUR 1995, 216, 219 "Oxygenol II").
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